In Beratung, Supervision und Coaching behalten Ratsuchende zu jeder Zeit die Verantwortung für ihr Handeln selbst.
Bitte beachten Sie, dass Sie in wichtigen rechtlichen, medizinischen, wirtschaftlichen oder anderen schwerwiegenden Situationen andere Fachleute konsultieren sollten.
Zudem kann Beratung, Supervision oder Coaching eine Therapie nicht ersetzen.
Hinweis zu Suizidankündigungen durch Ratsuchende: Gemäß gesetzlichen Vorschriften (§ 34 Strafgesetzbuch – Rechtfertigender Notstand und § 323c Strafgesetzbuch – Unterlassene Hilfeleistung) sind wir verpflichtet, bei deutlich formulierten Suizidabsichten die Behörden einzuschalten, um eine strafbare Unterlassungshandlung zu vermeiden.